Pfändung, Pfändungsfreigrenze
Kann eine Person, die einen Kredit aufgenommen hat, diesen nicht mehr zurückzahlen, so können Teile des Einkommens oder auch Gegenstände gepfändet werden. Das bedeutet, dass der Staat im Auftrag des =>Gläubigers das Einkommen des =>Schuldners pfändet, oder Gegenstände des Schuldners verkaufen lässt, um aus dem Erlös die fälligen Restschulden des Schuldners zu bezahlen. Dem Schuldner darf aber nicht alles weggenommen werden, was er hat. Der Gesetzgeber hat eine Pfändungsfreigrenze festgelegt, die besagt, wie viel und was gepfändet werden darf.
Fachlich:
Die Pfändungsfreigrenze ist die Grenze, bis zu der das Einkommen eines Schuldners unpfändbar ist. Die Pfändungsfreigrenze richtet sich nach dem Einkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen im Haushalt des Schuldners.