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Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung deckt das =>Risiko des Todesfalls für die Hinterbliebenen ab. Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, bekommt der Partner oder die Kinder (Hinterbliebene) einen festen Betrag ausgezahlt (z. B. EUR 100.000). Die fehlenden Einkünfte des Verstorbenen werden somit für eine gewisse Zeit ersetzt. Für diese Versicherung ist die Zahlung von regelmäßigen Beiträgen erforderlich. Wer die Versicherungssumme im Todesfall erhält, wird im Versicherungsvertrag festgelegt. Das Produkt hat keine Sparfunktion – die eingezahlten Beiträge verfallen, falls der Schadensfall während der Vertragslaufzeit nicht eintritt.