Verbraucherinsolvenz
Wenn eine Person =>überschuldet ist, besteht die Möglichkeit, die Schulden über das sogenannte =>Verbraucherinsolvenzverfahren abzubauen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert sechs bis acht Jahre. In dieser Zeit darf die überschuldete Person von allen Einnahmen (Gehalt, Geldgeschenke etc.) nur einen geringen, zuvor festgelegten Geldbetrag behalten. Den Rest erhalten die =>Gläubiger. Am Ende des Insolvenzverfahrens werden der Person alle noch bestehenden Schulden erlassen.
Fachlich:
Eine =>überschuldete Person kann für sich =>Insolvenz anmelden und ein gerichtliches Verfahren durchlaufen mit dem Ziel der Entschuldung (Verbraucherinsolvenz). Für Selbstständige heißt das Verfahren Regelinsolvenz.