Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge durch Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber, welche staatlich gefördert wird. Sie wird im =>Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge der zweiten Schicht zugeordnet. Die staatliche Förderung kann von jedem Arbeitnehmer in Deutschland in Anspruch genommen werden.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung mit staatlicher Förderung. Sie wird im =>Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge der zweiten Schicht zugeordnet und im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer hiermit Versorgungsleistungen im Alter zu. Es gibt folgende Durchführungswege: =>Direktzusage , =>Unterstützungskasse , =>Direktversicherung , =>Pensionskasse , =>Pensionsfonds . Um den Anreiz für die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erhöhen, sind im Einkommenssteuergesetz steuerliche Förderungen geregelt. Bei der =>Entgeltumwandlung , auf die Arbeitnehmer (außer bei Vorrang des Tarifvertrages) einen Rechtsanspruch haben, werden die Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge ausschließlich durch den Arbeitnehmer finanziert.
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