Freistellungsauftrag
Auf Zinsen und Dividenden müssen Anleger eine Steuer zahlen, die =>Abgeltungssteuer . Bis zu einer bestimmten Höhe an Zinsen und Dividenden (EUR 801 bei Ledigen, EUR 1.602 bei Ehepaaren) fällt allerdings noch keine Abgeltungssteuer an. Um diesen Freibetrag auszuschöpfen, müssen Anleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank, Investmentgesellschaft, Bausparkasse etc. einrichten.