P-Konto
Abkürzung für Pfändungsschutzkonto. Auf diesem Konto ist ein Grundfreibetrag in Höhe von EUR 1.028,89 für jeden Kalendermonat pfändungsfrei. D. h., dass das Geld unterhalb dieser Grenze dem Kontoinhaber nicht „weggenommen“ werden darf, auch dann nicht, wenn er jemandem Geld schuldet und er sich verpflichtet hat, das Geld zurückzuzahlen. Der Kontoinhaber kann über diesen Betrag frei verfügen. Jeder hat ein Recht dazu, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen.
Fachlich:
Seit Juli 2010 besteht ein Anspruch auf die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Einkommen unterschiedlicher Art können so bis zu einer bestimmten Höhe vor einem Zugriff der Gläubiger geschützt werden.