Wenn eine Person einen =>Kredit vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen möchte, verlangen die Banken und Sparkassen häufig eine Entschädigungszahlung (Vorfälligkeitsentschädigung). Hierdurch soll den Anbietern der entgangene Gewinn ersetzt werden.
Die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann in Deutschland nach zwei pauschalierten Methoden erfolgen (Aktiv-Aktiv-Methode und Aktiv-Passiv-Methode), die häufig zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Der Kreditgeber hat die Wahl, welche Methode er seiner Berechnung zu Grunde legt.
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